Krankenversicherung in Deutschland

Die deutsche Krankenversicherung ist aus meiner Sicht ein beliebig komplexes Thema – wie komplex, habe ich im Vorfeld zu meinen Recherchen nicht geahnt. Bis dahin dachte ich immer, man wäre entweder pflicht- oder privatversichert, kündigt die Krankenversicherung zur Ausreise und meldet sich bei der Rückkehr wieder an. In der Realität sieht es dann doch etwas anders aus…

Es gibt drei mögliche Status der Krankenversicherung in Deutschland, man ist also entweder

  1. pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)
  2. freiwillig versichert in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV)
  3. privat versichert (PKV)

Ob man in der GKV pflicht- oder freiwillig versichert ist, richtet sich nach dem Jahresgehalt (Einkommensgrenze 2019: 60.750€/Jahr). Das jeweils zu erwartende Gehalt wird am Anfang des Kalenderjahres vom Arbeitgeber an die Krankenkasse übermittelt, bei erstmaligem Wechsel in die freiwillige GKV erhält man einen Brief von seiner Krankenkasse zum weiteren Vorgehen. Je nachdem, wie man versichert ist, unterscheiden sich die Kündigungsfristen, eine mögliche Nachversicherung nach der Kündigung und die Wiederaufnahme bei Rückkehr.

Zuerst einmal zur Kündigung im Allgemeinen: wichtig ist hierbei, dass die deutsche GKV innerhalb der EU (in den sogenannten Abkommensländern) eingeschränkt gültig ist. Eine Kündigung ist, wenn man weiterhin in Deutschland gemeldet bleibt, somit erst zum Verlassen der EU möglich. Meldet man sich ab, kann man direkt zur Ausreise kündigen.

Die Kündigunsgfrist richtet sich nach seinem Versicherungsstatus:

  • bei einer Pflichtversicherung erlischt die Versicherungspflicht bei Abmeldung aus Deutschland, man hat also eine Art „Sonderkündigungsrecht“. Man benötigt lediglich die Abmeldebescheinigung vom Amt. Ohne Abmeldung benötigt man einen Nachweis über den längerfristigen Auslandsaufenthalt sowie den Nachweis einer Reisekrankenversicherung. Unter Umständen reicht als Nachweis über den Auslandsaufenthalt auch eine schriftliche Bestätigung des Versicherungsnehmers, dass man sich im Ausland aufhalten wird, ggf. können auch Hafenquittungen, Kopien des Logbuchs o.ä. eingereicht werden.
  • bei einer freiwilligen Versicherung gilt eine zwei-monatige Kündigungsfrist, welche zunächst einmal unabhängig von einer möglichen Abmeldung aus Deutschland ist. Sollte man sich abmelden, kann man um eine vorzeitige Beendigung des Vertrages zum Abmeldezeitpunkt bitten (auf der Abmeldebestätigung sollte dann unbedingt „Verzug ins Ausland“ o.ä. vermerkt sein!). Einfacher (und sicherer) ist aber definitiv die fristgerechte Kündigung.

Eine Aufnahme in die letzte GKV ist bei Abschluss einer Anwartschaft (bei meiner GKV beträgt diese derzeit knapp 60€/Monat inkl. dem Anteil zur Pflegeversicherung) nach Rückkehr immer möglich. Außerdem erwirbt man die entsprechenden Anwartszeiten für seinen Anspruch auf die Pflegeversicherung. Die Mindestlaufzeit für die Anwartschaft beträgt drei Monate, bei Abschluss reicht die Angabe eines ungefähren Zeitraums (wenn ein genaues Rückkehrdatum unbekannt ist).

-> keine Kündigungsfrist mehr bei freiwilliger Versicherung, da keine richtige Kündigung stattfindet, sondern sich nur der Versicherungsstatus ändert.

Generell gilt: meine Krankenkasse war während meiner diversen Telefonate super hilfsbereit und hat mit mir meine diversen Optionen und Szenarien durchgesprochen. Ein Anruf bei seiner Krankenkasse lohnt also auf jeden Fall!

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